Teilnahmebedingungen an Präventionskursen

  1. Präventionskurs im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist eine zeitlich, auf eine bestimmte Anzahl von Terminen begrenzte Veranstaltung, die als „Präventionskurs nach §20 SGB V“ anerkannt ist. Eine Teilnahmebestätigung für die Krankenkasse, die nach Abschluss des Kurses ausgestellt wird, setzt voraus, dass mindestens 80% der Kursstunden besucht wurden.
  2. Es obliegt dem Teilnehmer[1]), vor der Anmeldung ärztlichen Rat einzuholen, ob gesundheitliche Gründe einer Kursteilnahme entgegenstehen. Es ist nicht ratsam, Pilates zwischen der 8. und 14. Schwangerschaftswoche auszuführen, außer bei sorgfältiger Rücksprache mit dem Arzt und Attest. Es ist ebenso ratsam, nach der Geburt 6 Wochen zu warten, bis der Kurs wieder aufgenommen wird.
  3. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der in dem Anmeldeformular ausgewiesenen Kursgebühr; diese ist nach Anmeldung zur Zahlung auf das im Anmeldeformular genannte Konto fällig; spätestens jedoch 1 Woche vor der ersten Kursstunde.
  4. Sagt ein Teilnehmer seine Teilnahme am gesamten Kurs 5 Tage oder kürzer vor der ersten Kursstunde ab, so wird nur die Hälfte der Kursgebühr erstattet. Dies gilt nicht, d.h., die volle Kursgebühr wird erstattet, wenn der Anlass für die Absage vom Teilnehmer nicht zu vertreten ist, z.B. aus gesundheitlichen Gründen. Im Einzelfall ist dies auf Verlangen durch ein entsprechendes ärztliches Attest zu belegen. Dem Teilnehmer steht es frei, einen Ersatzteilnehmer für den gesamten Kurs zu benennen und diesen ausdrücklich auf diese Teilnahmebedingungen hinzuweisen.
  5. Soweit der Teilnehmer an einer oder mehreren Kursstunden nicht teilnimmt, besteht kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Kursgebühr. Sofern im Einzelfall möglich, erfolgt eine anteilige Gutschrift für einen späteren Kurs oder die versäumten Kursstunden können in anderen, laufendenden Kursen nachgeholt werden. Alternativ kann der Teilnehmer auch einen Ersatzteilnehmer nennen, Ziffer 4 Satz 4 gilt entsprechend.
  6. Für das Zustandekommen eines Kurses ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, die je nach Art des Kurses unterschiedlich sein kann. Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht und ist keine Verlegung des Kurses möglich, so erfolgt die Absage des Kurses; in diesem Fall wird eine bereits gezahlte Kursgebühr erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kursleiter[2] ausfällt und kein anderer Kursleiter zur Verfügung steht.
  7. Sollten einzelne Kursstunden wegen Verhinderung des Kursleiters ausfallen, so werden diese nachgeholt, sofern kein anderer Kursleiter zur Verfügung steht.
  8. Die Kursteilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch ein schuldhaftes Verhalten des Kursleiters verursacht worden sind. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, den Kursleiter unverzüglich über Probleme zu unterrichten, die die Ausführung einzelner Übungen beeinträchtigen könnten.

 

[1]Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet; die Teilnahmebedingungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

[2]Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet.